VOLVO Autoverwertung
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlungsbedingungen
Alle Leistungen sind bei Abholung des Fahrzeugs zahlbar.
Bei Bestellung von nicht auf Lager liegenden Teilen ist auf die Gesamtrechnung ein Angeld in der Höhe von 50% des Warenverkaufspreises zu leisten, insofern es beim Auftragsgespräch nicht anders vereinbart wurde. Die bestellten Teile sind bei sonstigem Verfall des Angelds binnen 30 Tagen abzuholen, bzw. das Fahrzeug zum Einbau der Teile zu bringen.
Eigentumsvorbehalt/Zurückbehaltungsrecht
Verbaute Teile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum von Christoph Erhardt, die Risiken gehen jedoch unter allen Umständen auf den Kunden über. Der Kunde ist verpflichtet, die noch nicht in sein Eigentum übergegangene Sache auf seine Rechnung in Stand zu halten.
Christoph Erhardt kann vom Recht auf Zurückbehaltung des Fahrzeuges Gebrauch machen, wenn der Kunde die in Rechnung gestellten Leistungen oder Ersatzteile nicht oder nicht vollständig bezahlt.
Kostenvoranschläge
Unsere Kostenvoranschläge sind unverbindlich und haben informativen Charakter. Änderungen von Artikel- oder Arbeitszeitpreisen sind ausdrücklich vorbehalten.
Ausgetauschte Ersatzteile
Die ausgetauschten Ersatzteile sind grundsätzlich Eigentum des Kunden. Sollte sie dieser bei Übergabe des Fahrzeuges nicht definitiv einfordern, so kommt dies einem Verzicht gleich und es können zu einem späteren Zeitpunkt keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden.
Reklamationen
Sollten Beanstandungen bezüglich der sachgerechten Durchführung der vereinbarten Arbeiten auftreten so ist der Kunde verpflichtet, zuerst mit Christoph Erhardt in Kontakt zu treten und eine Begutachtung des Mangels zu ermöglichen. Dies unbedingt, bevor weitere Arbeiten an dem Fahrzeug durchgeführt werden.
Sollten Ersatzteile abmontiert oder sollten außerhalb der Werkstatt Erhardt oder von Personen, die nicht Erhardt angehören, Arbeiten am Fahrzeug in diesem Zusammenhang durchgeführt worden sein, weisen wir jede Verantwortung zurück.
In keinem Fall kann Schadensersatz für Heben oder Schleppen des Fahrzeuges, sowie für Ruhen des Fahrzeuges gewährt werden.
Reparaturdauer
Der als voraussichtliche Reparaturdauer angegebene Zeitraum beruht auf einer Schätzung und kann unter ungünstigen Umständen auch überschritten werden. Aus einer solchen Überschreitung können keine Schadenersatzansprüche bezüglich Ruhen des Fahrzeuges, erwachsenden Verspätungen oder sonstigen Opportunitätskosten abgeleitet werden.
Haftung bei Beschädigungen
Christoph Erhardt übernimmt im Falle der Beschädigung von Fahrzeugen, Fahrzeugteilen oder Zubehör auf dem Gelände von Erhardt nur die Haftung für fahrlässig zugefügte Beschädigungen nicht jedoch für Beschädigungen, die durch Dritte erfolgen. Im Falle von Feuer ersetzt Christoph Erhardt den Schaden am Fahrzeug sowie an fest eingebauten Zubehörteilen und Geräten nur dann, wenn keine Versicherung des Fahrzeuginhabers den Schaden deckt.
Haftung für Zubehörteile und Wertgegenstände
Wir erklären uns ausschließlich nur für jene Zubehörteile und Wertgegenstände verantwortlich, die am Fahrzeug fix montiert sind. Für im Fahrzeug verbleibende sonstige Zubehörteile, Gegenstände, Wertgegenstände, Unterlagen, etc. übernehmen wir keine Haftung. Ein Ersatzanspruch ist ausgeschlossen. Eine Haftung für Diebstahl ist ausgeschlossen, sofern der Diebstahl nicht auf ein schuldhaftes Verhalten von Herrn Christoph Erhardt zurückzuführen ist.